Wenn Bäume auf einem Privatgrundstück beschnitten oder gefällt werden sollen, gibt es einiges zu beachten. So gelten in Hamburg spezielle Regeln für den Baumschnitt und/oder Baumfällungen, die in der Hamburger Baumschutzverordnung festgelegt sind. Ausnahmen von diesen Regeln müssen schriftlich vom jeweiligen Bezirksamt genehmigt werden. Verstöße gegen die Baumschutzverordnung werden mit Bußgeldern geahndet. Generell gilt § 39 Abs. 5 Nr. 2 („In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ist es verboten, Bäume, Hecken und Gebüsche abzuschneiden oder auf den Stock zu setzten“ siehe Informationen zum Baumschutz) . Aber auch in der „Baumfällperiode“ sind generell ALLE Bäume geschützt. Zwei Ausnahmen, in denen Bäume ohne Genehmigung beschnitten oder gefällt werden dürfen, sind in der Verordnung festgelegt:
- Einzelbäume (d.h. Bäume z.B. nicht in einer Baumgruppe oder Allee stehen), mit einem maximalen Stammdurchmesser von 25 cm (gemessen in 130 cm Höhe vom Boden), sind nicht geschützt.
- Obstbäume sind nicht geschützt (Walnussbäume sind KEINE Obstbäume und daher geschützt)
Es gibt einige Ausnahmen für das „Sommerfällverbot“ (siehe oben, §39 Abs. 5 Nr. 2). Z.B. nach besonderen gefährlichen Situationen (Sturm, Starkregenereignis o.ä.), in denen ein Baum ein Gebäude oder die Verkehrssicherheit gefährdet, darf er sofort komplett gefällt oder einzelnde Äste entfernt werden. In diesem Fall muss der Baumbesitzer jedoch zunächst Fotos von der Situation machen und diese anschließend den Behörden melden.
Grundsätzlich muss jedes Grundstück auf dem Bäume wachsen, verkehrssicher sein. Dies bedeutet, dass sie keine Gefahr für Dritte darstellen dürfen. Der Grundstücksbesitzer haftet für alle Bäume auf seinem Grundstück. Totäste, Pilzfruchtkörper und Faulstellen sind Anzeichen, die auch Laien erkennen können und die darauf hindeuten, dass ein Baum gefährlich werden könnte. Daher ist es wichtig, dass der Eigentümer des Baumes rechtzeitig handelt und den Baum zumindest kontrollieren lässt. Andernfalls drohen ihm Schadensersatz- und Schmerzensgeldzahlungen bis hin zu Geld- und Freiheitsstrafen.
Verschiedene Baumarten reagieren unterschiedlich auf Verletzungen. Z.b. verkraftet eine Stieleiche größere Schnitte als eine Birke. Um zu verhindern, dass man durch das Abschneiden eines zu großen Astes eine Faulstelle schafft, die dann, bei Sturm, dazu führt dass die ganze Baumkrone abbricht, ist es wichtig mit Augenmaß und Fachkenntnis zu handeln bzw. zu beschneiden.