Lichtraumprofil

Bei Bäumen die direkt an Straßen, Fuß- oder Fahrradwegen wachsen hat der Baumeigentümer die Pflicht, für einen ausreichenden lichten Raum (Lichtraumprofil) zu sorgen. Auch hierbei geht es hauptsächlich um die Verkehrssicherheit (siehe „Totholzentfernung“ ), da zum Beispiel zu tiefhängende Äste an einer Straße, von vorbeifahrenden Autos abgefahren werden könnten und dann Personen und/oder Sachschäden verursachen. Beim Lichtraumprofil wird zwischen Straßen und Fuß- oder Fahrradwegen unterschieden. Der lichte Raum an einer Straße sollte 4,5 m betragen, der lichte Raum bei Fuß- und Fahrradwegen 2,5.

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